40 jähriges Jubiläum der Unterzeichnung der Kölsch Konvention

Vier Jahrzehnte nach der Unterzeichnung der Kölsch-Konvention haben die Kölner Brauereien das Jubiläum im Anno 1858 in der Malzmühle gefeiert. Die Veranstaltung des Kölner Brauerei-Verbands stand ganz im Zeichen eines historischen Rückblicks und würdigte die Bedeutung der Konvention für Herkunftsschutz, Qualität und Identität des Kölsch.

Anwesend war neben dem Vorstand des Kölner Brauerei-Verbands mit, Melanie Schwartz-Mechler, geschäftsführende Gesellschafterin der Brauerei zur Malzmühle, Heinrich Philipp Becker, geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Gaffel sowie Alexander Rolff, Gesellschafter von Cölner Hofbräu Früh auch die Vertreter der im Kölner Brauerei Verband angeschlossen Brauereien. Als Zeitzeugen berichteten Hans Peters, Peters Kölsch und Rudolf Päffgen, Päffgen Kölsch, eindrucksvoll den besonderen Moment der Unterzeichnung dieser einzigartigen Wettbewerbsregel. Die Kölsch-Konvention definiert präzise, wie ein Kölsch beschaffen sein muss:
Kölsch, das nur in der Stange, dem typischen Kölschglas, serviert wird, ist ein obergäriges, helles, hochvergorenes, hopfenbetontes, klares (blankes) Vollbier. Es wird nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 gebraut und darf nur (mit zwei historisch begründeten Ausnahmen) in den Brauereien Kölns hergestellt werden.
Diese Vorgaben sind für alle Kölsch-Brauereien verbindlich und stellen sicher, dass sich Bierliebhaber auf die gleichbleibend hohe Qualität und den charakteristischen Geschmack von Kölsch verlassen können.

Das Jubiläum bot Anlass zu einem historischen Rückblick. Dr. Ulrich Soénius, Historiker und Direktor der Stiftung Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv zu Köln, zeichnete in seinem Vortrag die Entstehungsgeschichte der Kölsch-Konvention nach und ordnete sie in die lange Tradition der Kölsch Braukultur ein.

Die Entstehung der Kölsch-Konvention reicht bis in die Nachkriegszeit zurück. Um Herkunft und Qualität zu schützen, verständigten sich die Kölner Brauer bereits 1961 auf eine gemeinsame Vereinbarung, die festlegte, dass Kölsch ein obergäriges Bier nach besonderem Brauverfahren ist und nur in Köln und den bereits existierenden Kölsch-Brauereien im Umland gebraut werden darf. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1970 bestätigte diesen regionalen Bezug. Mit dem letztendlichen Urteil des Landgerichts Köln von 1977 ist Kölsch eine rechtsgültige Gattungsbezeichnung mit geografischem Bezug.

Mit der offiziellen Kölsch-Konvention, die 1985 vom Bundeskartellamt anerkannt und am 6. März 1986 von den Kölsch-Brauereien unterzeichnet wurde, erhielt diese Regelung ihren verbindlichen Rahmen. Sie bildete zugleich die Grundlage dafür, dass Kölsch seit 1997 als geschützte geografische Angabe EU-weit unter Herkunftsschutz steht.

Vierzig Jahre nach der Unterzeichnung zeigt sich die Bedeutung der Kölsch-Konvention deutlicher denn je: Sie sichert die Herkunft des Kölsch, stärkt die gemeinsame Verantwortung der Brauereien und bewahrt eine international anerkannte Braukultur, die untrennbar mit Köln und der Region verbunden ist.

Als Gäste waren ferner anwesend: Philipp C. Müller, Früh Gastronomie, Georg Schäfer (Sion, Peters, Gilden, Dom Kölsch), Ingo Pardon, Reissdorf, Sebastian Brack, Erzquell, Dr. Manfred Janssen, GF KölnBusiness, Marc Peters, GF NRW Brauereiverband, Bernd Petelkau, CDU Fraktionsvorsitzender Köln, Christian Joisten SPD Fraktionsvorsitzender, RA Christian Kerner, GF Kölner Brauerei Verband

Fotos: ( Joachim Badura)

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